Hinweis: Die halbe Erwerbminderungsrente bekommt der Versicherungsnehmer, wenn er drei bis unter 6 Stunden arbeitsfähig ist. Bei 6 Stunden und mehr, erhält der Versicherungsnehmer keine Erwerbsminderungsrente.
Gesetzliche Rente
13:07 Min.
Hinweis: Die halbe Erwerbminderungsrente bekommt der Versicherungsnehmer, wenn er drei bis unter 6 Stunden arbeitsfähig ist. Bei 6 Stunden und mehr, erhält der Versicherungsnehmer keine Erwerbsminderungsrente.